|
Allgemeine Geschäftsbedingungen Auftragnehmer DIV Deutsches Internetverzeichnis hier als DIV benannt. Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen regeln den Werbeauftrag über die Einblendung (Schaltung) von einer oder mehrer Werbemittel eines Werbetreibenden oder sonstigen Interessenten, im Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Hier handelt es sich um Bilder, Texte und Tonfolgen, sowie bewegte Bilder (Animationen) aus einer zur Verfügung gestellten Werbefläche, die beim Anklicken eine Verbindung zur einer zuvor genau definierten Online-Adresse herstellt, die dem Auftraggeber gehört oder unterstellt ist. Der Vertrag kommt durch folgende Punkte zum Abschluss: 1.) eine schriftliche Auftragsbestätigung per Post 2.) eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail 3.) die erfolgende Einblendung als Onlinewerbung Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Form, und sind somit nicht verbindlich. Ist als weiterer Partner eine Werbeagentur mit eingeschaltet, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen. Der Abruf eines Werbemittels ist innerhalb eines Geschäftsjahres zu erfolgen. Der Auftraggeber kann jederzeit weitere Werbemittel buchen und seinen bestehenden Auftrag erweitern, wenn es die vorgegeben Werbefläche zulässt, und ein erneuter Ausgleich erfolgt ist. Sollte ein Auftrag nicht ganz erfüllt werden können, den DIV nicht zu vertreten hat, so wird dem Auftraggeber ein bestehender Unterschiedsbetrag zurückerstattet. Ist keine Platzierung des Werbmittels bei Auftragseingang angegeben, so ist der in der Auftragsbestätigung angegebene Umfang maßgeblich. Die Platzierung des Werbemittels wird vom Auftraggeber und Auftragnehmer hier DIV vorgenommen. Ist diese nicht herstellbar, so entscheidet DIV nach Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Für die Platzierung kommen ausschließlich nur Werbmittelformate zum Einsatz, die in der jeweiligen gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Sonderformate sind mit DIV abzustimmen, und werden dem Preisgefüge neu angepasst. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich für die vollständige Anlieferung der geeigneten Werbemittel, so deren einwandfreien Zustand. Diese sind bis spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn vorzulegen. Änderungen jeglicher Art sind mit DIV schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Für erkennbare ungeeignete Werbemittel fordert DIV Ersatz an. Die Weiterleitung auf eine vorgenannte Onlineadresse kann nur oberflächlich geprüft werden, indem diese Adresse einmalig geprüft wird. Sollte die Weiterleitung falsch vorgegeben worden sein, kann kein Ersatz hierfür gefordert werden. Erfolgt die Abwicklung des Auftrages über einen Agenturserver, so sind die zu schaltenden Werbemittel 5 Werktage zur Überprüfung bei DIV einzureichen. DIV behält sich vor, Werbeaufträge - auch bereits geschaltete oder anstehende - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für DIV unzumutbar ist. DIV kann auch im nachhinein einen Auftrag zurückziehen, sollte sich herausstellen, das ein geschaltetes Werbmittel selbst oder Daten nachträglich durch den Auftraggeber verändert wurden. Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, daß er alle zur Platzierung des Werbmittels erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt DIV von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlichen Bestimmungen diesem entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritter entstehenden Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, DIV nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem Auftraggeber ohne die Verletzung eigener Verpflichtungen gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen möglich ist. |